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Wegen Dürre: Landkreis Osnabrück verbietet Beregnung aller Grünflächen zwischen 12 und 18 Uhr

Foto: pixabay

Osnabrück. Weitere Verschärfung beim Wasserverbrauch wegen der Dürre: Ab sofort und noch bis Ende Oktober ist es im Landkreis Osnabrück verboten, in der Zeit zwischen 12 und 18 Uhr private und öffentliche Grünflächen, Sportanlagen wie Fußball-, Tennis- oder Golfplätze sowie land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen zu beregnen. Ein Verstoß gegen diese Anordnung kann mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Die Dürrejahre 2018 und 2019 haben deutliche Spuren hinterlassen, die jetzt auch im Grundwasser sichtbar werden. Diese behördliche Anordnung soll ab sofort dazu beitragen, Wasser zu sparen, denn zwischen 12 und 18 Uhr würde ein Großteil des Beregnungswassers ohnehin ungenutzt wieder verdunsten. Betroffen von dieser Beschränkung sind alle Wassernutzer im Landkreis Osnabrück, unabhängig davon, ob aus einem eigenen Brunnen gefördert oder das Wasser aus dem Trinkwassernetz entnommen wird.
Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz hat dem Landkreis Osnabrück die aktuellen Grundwasserstände für den August 2019 mitgeteilt. Die Auswertungen zeigen deutlich, dass die Dürrejahre 2018 und 2019 an vielen Messstellen zu historisch niedrigen Grundwasserständen geführt haben. Diese Messergebnisse haben die Wasserbehörde des Landkreises Osnabrück dazu veranlasst, die Allgemeinverfügung zur zeitlichen Beschränkung der Beregnung zu erlassen. „Wenn alle Wasser sparen, geben wir uns und unserer Landschaft gemeinsam die Chance auf eine schnelle Regeneration der Wasserstände“, so Detlef Wilcke, Abteilungsleiter Wasserwirtschaft beim Landkreis Osnabrück.
Auch die Verlängerung des Entnahmeverbotes aus Fließgewässern 2. und 3. Ordnung ist eine weitere Folge der Dürre. Da in den vergangenen Monaten keine nennenswerten Niederschläge fielen und somit der Wasserstand in der Landschaft extrem niedrig ist, darf weiterhin kein Wasser aus den Fließgewässern im Landkreis Osnabrück zur Beregnung entnommen werden. Dieses Verbot gilt ebenfalls bis Ende Oktober.
Der genaue Wortlaut der Allgemeinverfügungen kann auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter www.landkreis-osnabrueck.de/bekanntmachungen eingesehen werden.