Osnabrück. Die 18. Große Strafkammer des Landgerichts Osnabrück verhandelt ab Mittwoch, dem 28. August 2019, gegen einen jetzt 32-jährigen Angeklagten wegen des Vorwurfs des gewerbs- und bandenmäßigen Betruges.
Der Angeklagte soll Teil einer von der Türkei aus operierenden Tätergruppe gewesen sein. Wie das Landgericht mitteilt, soll diese mithilfe von Anrufen aus einem Istanbuler Callcenter ältere Menschen in ganz Deutschland gewerbsmäßig betrogen haben. Dazu sollen sich speziell ausgebildete Anrufer am Telefon als deutsche Polizeibeamte oder sonstige Amtsträger ausgegeben haben. Sie sollen den angerufenen deutschen Seniorinnen und Senioren u.a. vorgespiegelt haben, bei polizeilichen Ermittlungen sei bekannt geworden, dass eine kriminelle Bande die Angerufenen im Visier habe. Zur Sicherheit sollten sie Wertgegenstände und Bargeld an die Polizei übergeben sowie ihre Konten auflösen, um das Geld ebenfalls der Polizei zu übergeben. Sofern die Täuschung Erfolg hatte, sollen Kuriere, die sich ebenfalls als Polizeibeamte ausgegeben haben sollen, Geld und Wertgegenstände bei den Angerufenen abgeholt haben. In einigen Fällen sollen Opfer auch überredet worden sein, Bargeld an Empfänger in der Türkei zu schicken. Die Hintermänner der Bande sollen sich dauerhaft in der Türkei aufhalten. Die Abholung der Beute in Deutschland soll vor Ort von sogenannten „Logistikern“ organisiert worden sein, die die Kuriere rekrutiert und gesteuert haben sollen.
Der zuletzt in Hamburg und der Türkei wohnhafte Angeklagte soll eine wesentliche Rolle in der Gruppierung gespielt haben. So soll er am Aufbau des Callcenters mitgewirkt haben, indem er spezielle Programme erstellt haben soll, mit denen bei den Anrufen aus dem Callcenter bei den Angerufenen falsche Telefonnummern angezeigt wurden. Dies soll geholfen haben, bei den Angerufenen den Eindruck eines offiziellen behördlichen Anrufs zu erwecken. Weiter soll der Angeklagte als Bindeglied zwischen den Hintermännern in der Türkei und den im Bundesgebiet tätigen „Logistikern“ fungiert haben. Schließlich soll der Angeklagte auch selbst Anrufe bei potentiellen Opfern in Deutschland durchgeführt haben.
Konkreter Gegenstand der Anklage sind neun Taten im Zeitraum August 2018 bis Januar 2019. Opfer sollen Senioren aus Osnabrück, Bad Bentheim, Tecklenburg, Schwerte, Sankt Augustin, Vellmar, Frankfurt am Main, Kassel und Niddatal gewesen sein. Nur zwei der Angerufenen sollen rechtzeitig Verdacht geschöpft haben. Sie sollen sich mit der Polizei in Verbindung gesetzt und in Absprache mit den ermittelnden Beamten nur zum Schein auf die Wünsche der Anrufer eingegangen sein. Die übrigen sieben Seniorinnen und Senioren sollen den Kurieren dagegen Wertgegenstände und Bargeld im Gesamtumfang von ca. EUR 214.000,00 übergeben haben, darunter im Einzelfall Barbeträge von mehr als EUR 50.000,00.
Der Angeklagte, der von Rechtsanwalt Habig, Dortmund, verteidigt wird, befindet sich seit Februar 2019 in Untersuchungshaft. Gegen diverse weitere Beschuldigte laufen ebenfalls Ermittlungsverfahren in verschiedenen Teilen Deutschlands. Dem Angeklagten drohen im Fall einer Verurteilung bis zu fünfzehn Jahre Haft.
Die Hauptverhandlung beginnt am 28. August 2019 um 09.00 Uhr in Saal 176 des Landgerichts (Altbau) mit der Verlesung der Anklage. Der Angeklagte wird die Möglichkeit haben, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Zudem sind zwei Zeugen geladen. Fortgesetzt werden soll die Hauptverhandlung am 3., 9., 10., 16. 23. und 27 September 2019 sowie am 1., 21. und 22. Oktober 2019. Sitzungsbeginn ist an allen Tagen um 09.00 Uhr in Saal 176 des Landgerichts.