Osnabrück. Die Bundespolizei hat Sonntagvormittag einen 22-jährigen notorischen Schwarzfahrer festgenommen. Der Mann tritt strafrechtlich immer wieder in Erscheinung. Ein Gericht ordnete die Hauptverhandlungshaft an.
Der 22-Jährige war aufgefallen, weil er ohne gültigen Fahrschein in der 1. Klasse eines Intercitys von Hamburg nach Osnabrück gefahren war. Weil der Schwarzfahrer keine Ausweispapiere dabeihatte, musste er die benachrichtigten Beamten der Bundespolizei zur Wache begleiten.
Bei der Feststellung seiner Identität fanden die Bundespolizisten heraus, dass der 22-jährige wohnsitzlose Pole immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt gerät. Er saß bereits viermal in Haft und wurde erst im Juli letztmalig aus dem Gefängnis entlassen. Im laufenden Jahr sind bislang allein 14 Fälle wegen Erschleichen von Leistungen bekannt. Am Sonntagmorgen war er auch schon von Neumünster nach Hamburg ohne Fahrkarte gefahren.
Nach Sachvortrag durch die Bundespolizei entschied die zuständige Staatsanwaltschaft Osnabrück auf Festnahme des 22-Jährigen zur Durchführung eines beschleunigten Strafverfahrens. Das Amtsgericht ordnete an, dass der Mann die Zeit bis zur Hauptverhandlung in Haft verbringt. In den kommenden Tagen wird dann die Entscheidung über das Strafmaß fallen.
Das sogenannte beschleunigte Verfahren ist eine besondere Form des Strafverfahrens und hat den Vorteil, dass einfache Fälle schneller abgeschlossen werden können und die Strafe unmittelbar „auf dem Fuße“ folgt. Es kommt häufig bei einfach gelagerten Sachverhalten zur Anwendung, wenn neben einer klaren Beweislage ein dringender Tatverdacht besteht und der Täter ohne festen Wohnsitz ist.