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Statement zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Symbolfoto: Henning Hünerbein

Osnabrück. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wirft zahlreiche Fragen auf, die weitreichende Auswirkungen auf die Organisation und Finanzierung von Sportveranstaltungen – insbesondere im Bereich des Fußballs – haben könnten. Gemeinsam mit anderen Klubs und unter der Federführung des Deutschen Fußball-Bundes werden wir prüfen, welche Bedeutung dieses Urteil für die Klubs der 3. Liga und andere Spielklassen hat. Schon die Unklarheit über die potenziellen Konsequenzen verdeutlicht die Komplexität des Urteils.

Die unterschiedlichen Regelungen zur Übernahme von Polizeikosten in den Bundesländern führen zu Ungleichbehandlungen und beeinflussen den Wettbewerb innerhalb der Ligen sowie zwischen Vereinen. Dieser Effekt wurde aus unserer Sicht nicht ausreichend berücksichtigt. Vor allem für kleinere und wirtschaftlich schwächere Klubs könnten solche Kosten eine erhebliche Belastung darstellen, die die ohnehin bestehenden Unterschiede zwischen den Vereinen noch verstärken könnte.

Am Standort Osnabrück arbeiten wir mit unseren Netzwerkpartnern, der Fanarbeit und den Behörden – unter anderem im Rahmen der Stadionallianzen – kontinuierlich daran, die Sicherheit für alle Beteiligten zu gewährleisten und die Zusammenarbeit zu optimieren. Die professionelle und vertrauensvolle Kooperation mit der Polizei werden wir ungeachtet des Urteils weiterführen.


Jedoch möchten wir auf die praktische Anwendung des Urteils hinweisen: Die Einstufung der Sicherheitskategorie eines Spiels obliegt allein der zuständigen Behörde. Diese Einschätzungen können von denen des Klubs abweichen. Dass die Behörde, die die Sicherheitsmaßnahmen bestimmt, gleichzeitig die Kosten festlegt, wirft aus betriebswirtschaftlicher Sicht Fragen auf. Bereits heute sind nicht alle Einsatzplanungen aus unserer Sicht sachgerecht, und die Effektivität der Ressourcennutzung steht zur Diskussion.

Das Urteil wirft zudem die Frage auf, ob ähnliche Kostenregelungen zukünftig auch auf andere Veranstaltungen wie Volks- oder Schützenfeste angewendet werden. Es bleibt abzuwarten, wie der Anwendungsbereich definiert wird und welche Maßnahmen unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten notwendig sind. Wir werden diese Entwicklung aufmerksam verfolgen und uns weiterhin für faire Rahmenbedingungen im Wettbewerb einsetzen.

PM/VfL Osnabrück