Osnabrück. Kein Ende der Dürre in Sicht: Aufgrund der anhaltenden Trockenheit haben sich in den Gewässern des Landkreises Osnabrück extrem niedrige Wasserstände eingestellt. Deshalb werden Wasserentnahmen aus Gewässern 2. und 3. Ordnung zu Bewässerungs- und Beregnungszwecken ab Dienstag, 23. Juli, bis einschließlich 31. August 2019, untersagt.
Zu Erklärung: Gewässer 1. Ordnung sind die größeren Flüsse mit erheblicher Bedeutung für die Wasserwirtschaft, Gewässer 2. Ordnung haben überörtliche Bedeutung für das Gebiet eines Unterhaltungsverbandes und Gewässer 3. Ordnung sind alle kleineren Bäche. Bisher waren in erster Linie die Oberläufe und kleinere Gewässer von der Trockenheit betroffen. Die Pegel der Gewässer zeigen jedoch nun deutlich, dass auch in den Mittel- und Unterläufen der Gewässer die bisherigen Tiefststände erreicht oder bereits unterschritten sind.
Grundsätzlich gilt in normalen Zeiten, dass das Entnehmen von Wasser aus einem oberirdischen Gewässer etwa zur Beregnung erlaubnispflichtig ist und nur zugelassen werden kann, wenn diejenige Abflussmenge erhalten bleibt, die die Funktion des Fließgewässers als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen braucht. Diese Mindestwasserführung ist mit den historischen Tiefstständen zurzeit nicht mehr gewährleistet.
Da eine Änderung wegen der Wetterprognosen derzeit nicht absehbar ist, hat die Untere Wasserbehörde des Landkreises Osnabrück eine Regelung zur Vermeidung von Beeinträchtigungen der Gewässer getroffen: Mit der „Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Wasserentnahme aus Fließgewässern auf dem Gebiet des Landkreises Osnabrück“ sind Wasserentnahmen aus Gewässern 2. und 3. Ordnung zu Bewässerungs- und Beregnungszwecken ab Dienstag, 23. Juli, bis einschließlich 31. August 2019, untersagt. Dieses Verbot gilt auch für Wasserentnahmen, für die eine gültige wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt.