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Blaulicht

Beschuldigter in Untersuchungshaft: Verfolgungsfahrt endet mit Festnahme – Streifenwagen mit 180 Km/h gerammt

Symbolfoto: Thies Engelbarts

Osnabrück. Die Polizei Georgsmarienhütte kontrollierte in Bad Iburg am Montagabend ein Auto mit drei Insassen. Obwohl die Überprüfung durch die eingesetzten Beamten noch nicht beendet war, setzte der Fahrer die Fahrt plötzlich und unvermittelt mit hoher Geschwindigkeit fort. Die Vorführung des Beschuldigten beim zuständigen Haftrichter endete mit der Anordnung der Untersuchungshaft. Das teilte die Polizei mit.
Der Autofahrer fuhr über die B 51 in Richtung Autobahn 30. Dabei überschritt er teilweise die erlaubte Geschwindigkeit um mehr als das Doppelte. Anschließend fuhr das Auto auf die A 30 in Richtung Rheine. Durch seine rasante Fahrweise gefährdete er auch mehrere unbeteiligte Verkehrsteilnehmer. Kurz hinter dem Autobahnkreuz Lotte/Osnabrück schaffte es ein Streifenwagen, sich vor das Fluchtfahrzeug zu setzten. Dabei rammte der Fahrer den Streifenwagen – bei einer Geschwindigkeit von 180 Km/h. Am Fahrzeug der Polizei entstand Sachschaden – verletzt wurde niemand.

Keine Fahrerlaubnis und zur Fahndung ausgeschrieben

Nach gut 60 Kilometern der Verfolgung gelang es letztlich den Beamten, den Fahrer in Höhe Salzbergen zu stoppen. Er wurde vorläufig festgenommen. An der Verfolgung waren mehrere Streifenwagen aus Osnabrück, der Polizei aus Nordrhein-Westfalen und des Grenzüberschreitenden Polizeiteams beteiligt. Wie sich herausstellte, hatte der 26-jährige Fahrer keine Fahrerlaubnis und war deswegen bereits zur Fahndung ausgeschrieben. Noch dazu war er alkoholisiert mit einem Wert von über einem Promille.

Freiheitsberaubung der beiden Insassen

Wie sich zudem herausstellte, waren die anderen beiden Insassen mit dem Fluchtversuch des Fahrers keineswegs einverstanden, weswegen ihm auch eine Freiheitsberaubung in zwei Fällen, neben dem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, zur Last gelegt wird. Der junge Mann, der zur Zeit keinen festen Wohnsitz hat, wird am Dienstagmittag dem Haftrichter vorgeführt.
Die Vorführung des Beschuldigten beim zuständigen Haftrichter endete mit der Anordnung der Untersuchungshaft. Ihm werden unter anderem Straftaten wegen Freiheitsberaubung, Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheit im Verkehr und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vorgeworfen. Noch dazu war noch eine Restfreiheitsstrafe wegen Köperverletzung und Fahren ohne Fahrerlaubnis offen. Die Strafandrohung dürfte in diesem Fall nicht unter zwei Jahren liegen.