Osnabrück. Einspruch unbegründet: Nach Einschätzung der Kreiswahlleiterin Bärbel Rosensträter hat die hellgrüne Farbe des Stimmzettels die Stichwahl um das Amt der Landrätin oder des Landrats nicht beeinflusst.
Erstens spreche die allgemeine Lebenserfahrung dagegen, dass die Farbe des Stimmzettels die Wähler bei ihrer Wahl beeinflusst haben könnte und zweitens sei die Farbe Hellgrün im Landkreis Osnabrück seit Jahrzehnten bei Wahlen verwendet worden.
Die Entscheidung über den Wahleinspruch treffe der Kreistag in einer Sondersitzung am 19. August, so Rosensträter, die ihre Einschätzung weiter begründet: „Es ist davon auszugehen, dass sich die Wählerinnen und Wähler bei ihrer Wahlentscheidung nicht an der äußeren Beschaffenheit des Stimmzettels orientieren, sondern von den Zielen der politischen Parteien und Wählergruppen sowie von der Zugkraft der Kandidaten leiten lassen.“
Da der Einspruch alle formalen Kriterien erfülle, sei eine Sondersitzung des Kreistages notwendig. Die Kreiswahlleiterin weist weiter darauf hin, dass der erste Wahlgang um das Amt des Landrates parallel zur Europawahl stattgefunden habe. Für diese Europawahl seien die Stimmzettelfarbe Weiß, die Wahlbrieffarbe Rot und die Stimmzettelumschlagfarbe Blau vorgeschrieben gewesen. Auch deshalb sei entschieden worden, zur Abgrenzung für die Landratswahl wieder die seit Jahrzehnten genutzte Farbe Hellgrün zu verwenden. Und um für die Wähler bei der Stichwahl einen Wiedererkennungswert zu schaffen, seien die Stimmzettel erneut Hellgrün gewesen.
