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Bürgerbegehren für kommunale Wohnungsgesellschaft in Osnabrück ist zulässig

Symbolfoto: osnalive Medien

Osnabrück. Am 15. August ist eine Initiative mit einem Bürgerbegehren für eine kommunale Wohnungsgesellschaft an die Stadt herangetreten. Eine Prüfung hat ergeben, dass das Bürgerbegehren den Kriterien entspricht, die im niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz festgeschrieben sind, und somit zulässig ist. Ziel von Bürgerbegehren ist es, einen Bürgerentscheid herbeizuführen.
Das Bürgerbegehren stellt die Frage: „Soll die Stadt Osnabrück eine kommunale Wohnungsgesellschaft gründen?“ Bürger haben die Möglichkeit, dieses Begehren durch ihre Unterschrift zu unterstützen. Damit das Bürgerbegehren Erfolg hat, muss es nun innerhalb von sechs Monaten, also bis zum 13. März 2019, mit der notwendigen Anzahl an Unterschriften bei der Stadt eingereicht werden. Erforderlich sind dafür die Unterschriften von 7,5 Prozent der zur Zeit der letzten Kommunalwahl in der Stadt Osnabrück wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger. Da diese Zahl bei 131.077 Bürgern lag, benötigt die Initiative für ein erfolgreiches Bürgerbegehren 9.831 Unterschriften.
Wenn das Bürgerbegehren erfolgreich ist, ist die Stadt verpflichtet, innerhalb von drei Monaten einen Bürgerentscheid herbeizuführen. Ein mögliches Datum für diesen Entscheid wäre der 26. Mai 2019. An diesem Tag findet die Europawahl statt.