Osnabrück. Einige deutliche Veränderungen gibt es seit diesem Jahr im Ordnungsaußendienst der Stadt Osnabrück. Die Stadt hat nach einer Ratsentscheidung aufgrund deutlich höherer Anforderungen die Zahl der Planstellen erhöht. Zudem tragen die Mitarbeiter des Ordnungsaußendienstes seit April dieses Jahres neue Dienstkleidung. Hier zieht Jürgen Wiethäuper, Fachdienstleiter Ordnung und Gewerbe, nach den ersten 100 Tagen ein positives Zwischenfazit.
Die neue Dienstkleidung ist in Dunkelblau gehalten und umfasst neben dem Aufdruck „Ordnungsbehörde Osnabrück“ auch eine Kopfbedeckung. Damit ähneln Hemden, Hosen und Jacken der Kleidung, die auch die Polizei trägt – und das ist auch gewollt. „Die Wahrnehmung und die Akzeptanz in der Bevölkerung sind mit den neuen Uniformen eine andere“, sagt Wiethäuper. Besonders auswärtige Besucher der Stadt hätten Ordnungsaußendienst früher nicht als Ordnungsbehörde wahrgenommen, sondern beispielsweise für Mitarbeiter privater Sicherheitsunternehmen gehalten.
„Um dem entgegenzuwirken haben wir sowohl eine begriffliche als auch eine optische Veränderung vorgenommen“, so der Fachdienstleiter Ordnung und Gewerbe. Die optische Nähe zur Polizei – die sich bei den beiden Dienstfahrzeugen des Ordnungsaußendienstes fortsetzt – spiegelt auch die Rechte und Möglichkeiten der Ordnungsbehörde wider. „Bis auf das Tragen von Waffen haben wir dieselben Befugnisse wie die Polizei“, betont Wiethäuper. So gehören auch Handschellen zur Ausstattung der Mitarbeiter. Mit dem neuen Erscheinungsbild ist Jürgen Wiethäuper sehr zufrieden. „Die Resonanz ist bislang genauso oder sogar besser, als wir es erwartet haben.“
Eine weitere wichtige Neuerung beim Ordnungsaußendienst ist die seit diesem Jahr höhere Anzahl an Mitarbeitern. So wurde die Zahl der Planstellen in diesem Jahr um vier aufgestockt. Für das kommende Jahr sollen 3,25 und 2020 noch einmal zwei Planstellen in den Stellenplan eingestellt werden. Das zusätzliche Personal ist notwendig, um ein gewachsenes Aufgabenspektrum erfüllen zu können. Zum Hintergrund: Die Gefahrenabwehrgesetze des Landes Niedersachsen legen bereits seit 1951 fest, dass Polizei und Kommunen die Sicherheit und Ordnung gemeinsam zu gewährleisten haben. In der Praxis teilten sich Polizei und Ordnungsbehörden die Aufgaben lange Zeit so, dass die Polizei schnell und vor Ort tätig wurde, während die Ordnungsbehörden verwaltungsmäßig im Innendienst mit förmlichen Bescheiden und schriftlichen Ordnungsverfügungen vorgingen.
Durch veränderte Aufgabenschwerpunkte kann die Polizei seit längerem in diesem Umfang nicht mehr im Bereich der Gefahrenabwehr präsent sein. Diese Lücke wird jetzt durch die Stadt Osnabrück gefüllt. Dies entspricht auch den Vorgaben des Niedersächsischen Gesetzes über die Sicherheit und Ordnung (NdsSOG), das festlegt, dass die Polizei gegenüber den Kommunen nur nachrangig für die öffentliche Ordnung und Sicherheit zuständig ist. Die Polizei soll nämlich nur dann tätig werden, wenn die Gefahrenabwehr durch die Verwaltungsbehörden nicht oder nicht rechtzeitig möglich erscheint. Dies bedeutet zugleich, dass bei allen nach der allgemeinen Lebenserfahrung vorhersehbaren Situationen die Kommune in der Lage sein muss, aktiv zu werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Stadt als Gefahrenabwehrbehörde gesetzlich verpflichtet ist, hier auch außerhalb üblicher Bürozeiten tätig werden zu können.
„Der Rückzug der Polizei auf ihre Kernaufgaben und zunehmende Ordnungsstörungen wie Alkohol- und Drogenkonsum, Verwahrlosungen von Straßen und Plätzen durch unrechtmäßiges Plakatieren und Verschmutzungen beeinträchtigen das Sicherheitsempfinden in Osnabrück erheblich“, sagt Jürgen Wiethäuper. Als Reaktion darauf erhöhte die Stadt die Anzahl des Personals im Ordnungsaußendienst.
Die Zusammenarbeit mit der Polizei wird hierdurch noch enger, als sie bislang schon war. Die gegenseitige Unterstützung von Ordnungsbehörde und Polizei dient der Sicherheit in der Stadt.
Derzeit arbeiten im Ordnungsaußendienst der Stadt 13 Mitarbeiter. Ihre vorrangige Aufgabe ist die Prävention. „Häufig genügt schon die reine Anwesenheit unserer Mitarbeiter“, sagt Wiethäuper. „Mit Präsenz erreicht man eine ganze Menge.“ Als Beispiel nennt er den Bereich am Salzmarkt. Das Alkoholverbot wird dort konsequent umgesetzt, ohne dass Bußgelder verhängt werden müssen. „Wir sind dort präsent, aber sehr niedrigschwellig. Durch einen positiven, respektvollen Umgang mit den Menschen haben wir die Situation im Griff.“
Für den Fall, dass Gefahren bereits eingetreten sind, reichen die Möglichkeiten von Platzverweisen bis hin zu robusten Mitteln wie Gewahrsamsnahmen einschließlich Zwangsmaßnahmen. Das sei aber eine Ausnahme. „Wir wollen mit Argumenten überzeugen und in der Gesellschaft kein Feindbild erzeugen“, sagt Wiethäuper. „Die Ordnungsbehörde ist dabei nur ein Baustein.“ Sie arbeitet eng mit der Polizei sowie karitativen Einrichtungen zusammen.
Eingesetzt wird der Ordnungsaußendienst im gesamten Stadtgebiet, schwerpunktmäßig jedoch in der Innenstadt, vorrangig in Fußgängerzonen. Hier schreitet er gegen Störungen durch Alkoholkonsum, Belästigung der Allgemeinheit, Betteln, Lagern, Missachtung des Leinenzwangs, Vermüllung oder Verrichten der Notdurft in der Öffentlichkeit ein. Weiterhin sind die Kräfte des Ordnungsaußendienstes zur Steigerung der Sicherheit auf Veranstaltungen, unter anderem auf der Maiwoche und dem Weihnachtsmarkt vor Ort.
