Osnabrück. Im Juni hat das niedersächsische Umweltministerium einen Bericht zur Entwicklung der Grundwassersituation in den Trockenjahren 2018 und 2019 vorgelegt. Demnach zeichnet sich auch aus Sicht von Umweltminister Lies landesweit ein Trend sinkender Grundwasserstände ab, der sich voraussichtlich fortsetzen wird.
Leider gibt die Witterungsentwicklung trotz der aktuellen Niederschläge keinen Anlass zur Entspannung. Im April und Mai war es erneut extrem trocken, möglicherweise kommt daher das dritte Trockenjahr in Folge auf die Region zu.
Aktuell sind die Grundwasserstände – dank der vergleichsweise hohen Winterniederschläge sowie den Niederschlägen im Juni und Juli – im Stadtgebiet noch nicht besorgniserregend niedrig und liegen teils höher als im Juni 2018 und Juni 2019. Anders sieht dies in vielen Bereichen des Landkreises aus, aus dem die Stadtwerke Osnabrück 2/3 der Trinkwasserversorgung der Stadt Osnabrück beziehen. Mit Blick auf das bevorstehende trockene Sommerwetter erwarten die Stadtwerke Osnabrück auch dieses Jahr wieder Tagesabgabemengen von über 40.000 m³.
Mit Blick auf die Erfahrungen der beiden vergangenen Jahre und um die regional sinkenden Grundwasserstände zu schonen – werden aus Sicht des vorsorgenden Grundwasserschutzes und in Abstimmung mit den Stadtwerken Osnabrück als Wasserversorger bereits jetzt erste freiwillige Maßnahmen zum sorgsamen Umgang mit der Ressource Wasser erforderlich.
Die Stadt Osnabrück, appelliert daher dringend an alle Wassernutzer, die Bewässerung, auch wenn diese aus eigenen Brunnen erfolgt, nur in den Morgen- und Abendstunden vorzunehmen. Eine Bewässerung in der Zeit von 12 bis 18 Uhr sollte zur Schonung der Wasservorräte auf jeden Fall unterbleiben, da in dieser Zeit der überwiegende Teil des Wassers verdunstet und den Pflanzen sowieso nicht zur Verfügung steht.
Wenn möglich, sollte Regenwasser zur Bewässerung zwischengespeichert werden und grundsätzlich sorgsam mit der Ressource Wasser umgegangen werden. Auch die oftmals mehrmalige Befüllung von Gartenpools mit Trinkwasser sollte unterbleiben.
Das Befolgen dieser dringenden Empfehlungen kann einen Beitrag dazu leisten, dass im Falle weiter sinkender Grundwasserstände auf restriktivere Maßnahmen, wie das im Landkreis Osnabrück bereits umgesetzte Bewässerungsverbot zwischen 12 und 18 Uhr, verzichtet werden kann.