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Todesurteil im Iran: Gazelle Sharmahd kritisiert Bundesregierung


Berlin (dts) – Die Tochter des im Iran zu Tode verurteilten iranisch-stämmigen Deutschen Jamshid Sharmahd hat der Bundesregierung mangelnden Einsatz zur Rettung ihres Vaters vorgeworfen. „Die Bundesregierung fordert nicht einmal seine Freilassung“, sagte Gazelle Sharmahd, die in Los Angeles lebt, dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Freitagausgabe).

„Wenn Außenministerin Annalena Baerbock und Kanzler Olaf Scholz sich überhaupt äußern, dann fordern sie bessere Haftbedingungen für ihren entführten deutschen Staatsbürger, der ermordet werden soll, oder dass das Urteil rückgängig gemacht wird. Ein Urteil, das absolut politisch motiviert ist, wird nicht rückgängig gemacht, weil man darum bittet.“ Druck sei das einzige Mittel, dass das Regime im Iran verstehe, so die Tochter des Verurteilten. Der Bundeskanzler selbst müsse sich der Sache annehmen. „Das muss Chefsache sein.“ Gazelle Sharmahd warf dem Auswärtigen Amt vor, „von Tag eins an alles falsch gemacht“ zu haben. „Und das Leben meines Vaters steht jetzt auf dem Spiel.“ Der Familie sei von Anfang an gesagt worden, sie sollten nicht an die Öffentlichkeit gehen, während das iranische Regime selbst die Entführung öffentlich gemacht habe. „Uns wurde immer gesagt: `Wir tun alles, was wir können. Wir stehen an Ihrer Seite. Ihr Vater ist ein deutscher Staatsbürger.` Als er entführt wurde, als wir kein Lebenszeichen von ihm bekamen, als er in Isolationshaft war, als er gefoltert wurde, als ihm die Zähne ausgeschlagen wurden, als er das Todesurteil bekam, als das Urteil bestätigt wurde – immer haben sie uns gesagt: `Wir setzen uns hochrangig ein.` Jetzt ist er einen Schritt vom Galgen entfernt.“ Aus dem Auswärtigen Amt hieß es auf Anfrage des RND, der Fall von Jamshid Sharmahd habe höchste Priorität. „Wir setzen uns mit größter Anstrengung aktiv für Herrn Sharmahd ein – hochrangig, auf allen zur Verfügung stehenden Kanälen und bei buchstäblich jeder Gelegenheit.“ Dabei verdeutliche man der iranischen Seite, „dass die Vollstreckung des Todesurteils schwerwiegende Folgen hätte“, so das Auswärtige Amt. „Die Verhinderung einer Urteilsvollstreckung hat für uns höchste Bedeutung. Um den Erfolg dieser Anstrengungen nicht zu gefährden, können wir keine weiteren Details mitteilen.“ Ein Revolutionsgericht in Teheran hatte Jamshid Sharmahd im Februar in einem umstrittenen Prozess zum Tode verurteilt. Die Bundesregierung hatte das „inakzeptabel“ genannt und als Reaktion zwei iranische Diplomaten ausgewiesen. Im April hatte der Oberste Gerichtshof das Urteil bestätigt.

Foto: Iranische Botschaft, über dts Nachrichtenagentur