Das Geländer stellt die Sicherheit für die Benutzung der Treppe her und sorgt beim Gehen für den nötigen Komfort. Diese Aspekte zählen beim Einbau eines Treppengeländers, wobei in jedem Bundesland die gesetzlichen Voraussetzungen für das Treppengeländer zu beachten sind. Andere Kriterien beim Kauf stellen die Ästhetik, die Art des Treppengeländers und das Material dar.
Wir widmen uns in diesem Ratgeber diesen Merkmalen und möchten dazu beitragen, dass der Kauf des Treppengeländers auf Anhieb gelingt.
Die drei Elemente eines Treppengeländers
Aus drei Bestandteilen besteht das Treppengeländer, namentlich aus der Brüstung, dem Handlauf und der Füllung.
Die Brüstung – Charakter der Treppe
Die Brüstung des Treppengeländers verleiht der Treppe ihren Charakter und damit ihre einzigartigen Erkennungsmerkmale. Erst mit der Brüstung haben die Bewohner von ihrer Treppe ein prägnantes Bild im Kopf. Dekorative Möglichkeiten für die Brüstung finden sich reichlich. Bei Verzierelementen haben Kunden die Qual der Wahl, während auch die symmetrische Anordnung der Sprossen einen dekorativen Effekt aufweist. Das Material bestimmt ebenfalls die Ästhetik. Außerordentlich edel wirkt eine Treppe etwa, wenn ein Edelstahlgeländer für die Selbstmontage genutzt wird.
Beliebt sind ferner geschwungene Formen beim Treppengeländer, die eine gewisse Erhabenheit ausstrahlen und an die Epoche des Jugendstils erinnern. Beim Material steht Holz für Gemütlichkeit und Rustikalität, Edelstahl für strahlende Eleganz und Kunststoff für Zweckmäßigkeit. Wichtig ist, dass die einzelnen Elemente der Brüstung zueinanderpassen. Glas und Edelstahl harmonieren zum Beispiel ausgezeichnet, während sich Glas und Holz beißen. Wer Holz als natürlichen Rohstoff für das Treppengeländer mag, sollte vor dem Kauf den hohen Pflegebedarf des Materials berücksichtigen.
Der Handlauf – immer ein fester Griff
Beim Handlauf zählt seine Griffsicherheit und der Lauf muss mit der Hand gut umschließbar sein, damit ältere und in ihrer Mobilität eingeschränkte Personen jederzeit einen festen Halt haben. Weitere Orientierungsmerkmale bieten eine runde oder ovale Form sowie ein Durchmesser des Handlaufs zwischen 3 und 4,5 cm. Der Handlauf sollte durchgängig, das heißt auch in den Kurven vorhanden sein.
Bei einer Treppe ab einer Laufbreite von 1,5 m empfiehlt sich die Verankerung von zwei Handläufen, damit auf jeder Seite ein Handlauf verfügbar ist. Hier kann es sich anbieten, zwei verschiedene Handläufe einzubringen, zum Beispiel einen Handlauf für Erwachsene und einen Handlauf für sehr kleine Kinder. Schließlich wird das Sturzrisiko verringert, wenn der Handlauf einige Zentimeter über die Anfangsstufe herausragt.
Die Füllung – mehr als nur Ästhetik
Bei der Füllung wird zwischen dem Stabgeländer, Gurtgeländer und Vollflächengeländer unterschieden. Während beim Stabgeländer die Sprossen vertikal verlaufen, verlaufen diese bei einem Gurtgeländer horizontal. Beim Vollflächengeländer ist die Füllung der Brüstung hingegen von einer Vollfläche durchzogen, sodass eine Durchsicht unmöglich ist.
Typische Materialien des Vollflächengeländers sind Glas und Acryl. Die Frage des Treppengeländers ist mehr als nur eine Frage der Ästhetik, denn Gurtgeländer sind aus Sicherheitsgründen problematisch, da Kinder die horizontalen Sprossen zum Klettern nutzen können. In einigen Bundesländern und in der Schweiz ist ein Gurtgeländer in Wohnhäusern deshalb verboten.
Vorgeschriebene Sicherheitsaspekte für die Treppe
In Deutschland ist die Haussicherheit Ländersache. Die meisten Bundesländer orientieren sich bei ihren Baubestimmungen an die Norm DIN 18065. Gewissheit über die im Bundesland geltenden Sicherheitsanforderungen bietet erst ein Blick auf die betreffende Landesbauordnung. Mögliche Regeln können eine vorgeschriebene Höhe des Treppengeländers von 90 cm und von 110 cm ab einer Fallhöhe von 12 m, eine Breite des Handlaufs zwischen 25 und 65 mm sowie die Bruchfestigkeit des Materials sein.
Für den Schutz von Kleinkindern betreffen typische Regelungen die Abstände der Sprossen. So können die diesbezüglichen Richtlinien für den Maximalabstand von horizontalen Sprossen (sofern das Gurtgeländer nicht in Wohnhäusern verboten ist) bei 12 cm liegen und bei vertikalen Sprossen bei 25 cm. Typisch ist schließlich die Vorgabe, dass sich die Handläufe farblich sichtbar von der Wand abheben müssen.
Die Treppe steht mit ihrem Geländer
Das Treppengeländer ist das zentrale Element einer Treppe, das ihr Gestalt und Struktur verleiht. Da auch die Sicherheit von Treppen maßgeblich durch das Treppengeländer herbeigeführt wird, kann das Augenmerk auf das Treppengeländer bei der Treppengestaltung kaum groß genug sein.
Wir hoffen, dass wir mit unseren Ratschlägen zur Art, zum Material, zur Ästhetik und zur Sicherheit dazu beigetragen haben, dass Sie beim Kauf die richtige Entscheidung treffen und die Bewohner die Treppen sicher benutzen können.
