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Handlungsempfehlungen für die Vergabe der Notbetreuungsplätze in der Kita

Die Stadt hat in einem Brief an die Träger die vom Land vorgegebenen Aufnahmekriterien für die Notbetreuung in einem Punktekatalog zusammengefasst, um das Verfahren für die Notbetreuung transparenter zu machen. Symbolfoto: Angela von Brill

Osnabrück. Die Nachfrage ist groß, doch die Zahl der Plätze in der Notbetreuung ist begrenzt. Leitungen und Träger der Kindergärten würden gern allen Familien zusagen, diese sich um Plätze bewerben, doch zum Schutz vor dem Coronavirus sind die Gruppen stark verkleinert worden. Die Stadt hat in einem Brief an die Träger die vom Land vorgegebenen Aufnahmekriterien für die Notbetreuung in einem Punktekatalog zusammengefasst, um das Verfahren transparenter und übersichtlicher zu machen.

Eltern sind in dieser Zeit stark gefordert. Es ist nicht leicht, den Spagat zwischen Kinderbetreuung und Beruf jeden Tag aufs Neue zu meistern und gleichzeitig allen gerecht zu werden. Leider sind die Infektionszahlen immer noch so hoch, dass die Einrichtungen nur eine Notbetreuung anbieten können. Die Leitungen der Kitas und die Fachkräfte müssen daher immer wieder schwere Entscheidungen treffen. Auch auf ihnen lastet ein hoher Druck, wenn sie die knappen Plätze vergeben.

Am Ende liegt die Entscheidung bei der Kita-Leitung. Um das Verfahren zu erleichtern, bietet die Stadt Osnabrück Handlungsempfehlungen an. Einige Träger hatten darum gebeten, die Kriterien genauer zu definieren und ein neues Formular für die Eltern anzubieten, um so das Verfahren zu erleichtern und auch nachvollziehbarer zu machen. Diese Anregung hat die Stadt Osnabrück jetzt umgesetzt.


Die Kitaleitungen können bei Bedarf das Punktesystem nutzen, das als Richtwert dienen kann. Acht Punkte können zum Beispiel vergeben werden, wenn beide Elternteile in systemrelevanten Berufen arbeiten, vier Punkte, wenn dies nur auf ein Elternteil zutrifft. Diese Punkte sollen einen besseren Überblick verschaffen, am Ende wird immer die Situation im Einzelfall bewertet. „Alle Kinder müssen wir in Zeiten der Pandemie im Blick behalten. Hier agieren die Träger und Einrichtungen sehr verantwortlich und halten Kontakt auch zu den Kindern, die nicht in der Notbetreuung sind. Wir haben die Einrichtungen aufgefordert, Kindern aus schwierigen Lebenslagen ein besonderes Augenmerk bei der Berücksichtigung der Plätze einzuräumen, damit diese uns nicht verloren gehen“, sagt Kerstin Schlüter, Leiterin des Fachbereichs für Kinder, Jugendliche und Familie.

Die Eltern können auf dem Antrag benennen, welche Kriterien die Familie erfüllt. Ein eingereichter Antrag bedeutet allerdings nicht zwingend, dass auch ein Platz zur Verfügung gestellt werden kann. Die erweiterten Angaben erleichtern den Kita-Leitungen die Platzvergabe, wenn mehr Anfragen vorliegen als Notplätze vorhanden sind. Aus diesem Grund sind auch die Eltern aufgefordert einen Neuantrag zu stellen, die zurzeit schon einen Notbetreuungsplatz belegen.

Es gibt verschiedene Varianten der Ausgestaltung der Notbetreuung: Ein wochenweiser Wechsel ist für eine bestimmte Anzahl von Kindern ebenfalls möglich, allerdings sind dann die Stammgruppen weiter zu reduzieren, durch dieses Modell können mehr Kinder im Wechselmodus aufgenommen werden. Auch diese bedarfsbezogene Betreuungszeit kann auf dem Antrag angegeben werden.

Allen Kindern aus den Notgruppen werden zwei Schnelltests wöchentlich zur Selbsttestung zur Verfügung gestellt. So können Infektionen frühzeitig erkannt und Infektionsketten unterbrochen werden.

Durch die Änderung des Infektionsschutzgesetzes ergibt sich keine Änderung für Kitas und Horte. Beträgt die 7-Tage-Inzidenz nach RKI-Wert mehr als 100, ist der Betrieb untersagt und nur eine Notbetreuung zulässig.

PM/Stadt Osnabrück