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Liberale Hochschulgruppe fordert Maßnahmen für in finanzielle Notlagen geratene Studierende

Foto: pixabay

Osnabrück. Deutschland steht abseits von Kliniken und Lebensmittelmärkten still. Das bedeutet auch geschlossene Hochschulen und Universitäten. Kein Zugang zu Bibliotheken und ein undurchsichtiger Flickenteppich an Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie von Campus zu Campus. Zusätzlich verlieren zunehmend mehr Studierende ihren Job.
Zwei Drittel der deutschen Studierenden arbeiten neben dem Studium – auch weil die staatlichen Unterstützungsgelder wie das BAföG oft nicht ausreichen, oder viele Studierende erst gar keinen Anspruch auf diese Leistung haben. Diese Fülle an teils belastenden Problemen steht einem geringen Angebot von Lösungen gegenüber.„Der Staat muss sofort handeln. In der aktuellen Situation dürfen Studierende nicht mit den finanziellen Belastungen alleingelassen werden. Durch die zum Teil sehr unklare Studiensituation werden Studierende am Fortschritt ihres Studiums gehindert und laufen Gefahr ihr Studium abbrechen zu müssen, wenn nicht unverzüglich Lösungen gefunden werden“, mahnt Jonas Wimmer (Landesvorsitzender der LHG-Niedersachsen).
Insbesondere Studierende, die sich in nicht sozialversicherungspflichtigen und instabilen Arbeitsverhältnissen befinden und keinen Anspruch auf Lohnfortzahlungen oder andere Sicherheiten haben, brauchen jetzt Klarheit. „Aus diesen Gründen fordern wir als Landesverband der liberalen Hochschulgruppen in Niedersachsen die Bundesregierung und das niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur auf, die aus unserer Sicht dringenden und erforderlichen Maßnahmen zur Rettung betroffener Studierender zu ergreifen“, erklärt Lukas Fritsche (Landesprogrammatiker).
„Wir haben die Situation in Niedersachsen, aber auch bundesweit beobachtet und mit Studierenden aus unterschiedlichen Fachbereichen gesprochen. Aus den dabei gewonnenen Erkenntnissen haben wir Vorschläge für Maßnahmen erarbeitet und in einem Positionspapier zusammengefasst. Darin fordern wir zunächst für jeden Studierenden den BAföG-Höchstsatz, der auf Antrag bis zum 30.09.2020 ausgezahlt werden soll. Eine Bedürftigkeitsprüfung soll nachgelagert stattfinden. Sollte dieser Höchstsatz nicht ausreichend sein, kann dieser durch ein Not-BAföG von 150 € monatlich aufgestockt werden. Auch ein Studiendarlehen der KfW sollte bei finanziellen Engpässen gewährt werden. Darüber hinaus sollte das Sommersemester 2020 für alle Fristen als Freisemester gelten. Für uns ist es besonders wichtig, dass Studierenden, die aktiv im Gesundheitswesen gegen die Ausbreitung des Virus kämpfen wie beispielsweise Medizin- oder Pflegestudierende, ein zusätzliches Freisemester gewährt wird. Zudem sind Studierende die während der Krise außerplanmäßig im Gesundheitswesen arbeiten und hierfür keinen ausreichenden Lohn erhalten von der Rückzahlungspflicht des BAföG zu befreien, wenn sie diese Leistung beziehen“, führt Lukas Fritsche im Einzelnen aus.
Während Jobs in der Gastronomie oder im sportlichen Bereich wegbrechen, entstehen neue Kapazitäten im Lebensmittelhandel, in der Landwirtschaft, aber auch im sozialen Bereich werden Tätigkeiten wie die Kleinkindbetreuung, oder Hilfsarbeiten für den Alltag stärker nachgefragt. „Wir sind beeindruckt, dass sich so viele Studierende flexibel an diese rasante Entwicklung am Arbeitsmarkt anpassen. Dennoch müssen wir berücksichtigen, dass es im Einzelfall nicht allen Studierenden möglich ist, die Lebensrealität und die Studiensituation mit dieser Entwicklung zu vereinbaren. Wir dürfen diese Menschen nicht zurücklassen“, sagt Niklas Müller (Stv. Vorsitzender) abschließend.