Der Urlaub ist schon ewig geplant, doch kurz vor Reisebeginn wird Ihr Flug annulliert, die Bahnfahrt fällt aus oder die Busreise wird storniert. In so einer Situation ist guter Rat teuer, denn Sie haben Geld ausgegeben und sich auf die Ferien gefreut. Die gute Nachricht ist, dass Sie in den meisten Fällen eine Alternativverbindung angeboten kriegen. Aber auch dann haben Sie nicht selten den Anspruch auf Entschädigung.
Plötzlich fällt der Flug aus
Sie haben sich so auf den Urlaub gefreut und plötzlich wurde der Flug annulliert. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern bringt sie ohne Ausweichmöglichkeiten auch in die Bredouille. Sagen Sie den ganzen Urlaub ab, müssen Sie womöglich eine Stornierungsgebühr fürs Hotel bezahlen.
Die gute Nachricht ist, dass Sie in vielen Fällen Anspruch auf Entschädigung haben. Dafür müssen einige Grundvoraussetzungen erfüllt sein.
- Fällt Ihr Flug aus oder ist mehr als fünf Stunden verspätet, haben Sie das Recht auf eine Alternativbeförderung.
- Wünschen Sie das nicht, können Sie bei voller Rückerstattung vom Flug zurücktreten.
- Müssen Sie länger bleiben und übernachten, haben Sie Anspruch auf ein Hotel und die Übernahme der Kosten.
- Die Fluggesellschaft muss Ihnen den Transport zum Hotel und zurück zum Flughafen finanzieren.
Wie Ihre Entschädigung bei Annullierung aussieht, hängt aber auch vom Zeitpunkt der Information ab. Wurde der Flug innerhalb von sieben Tagen vor dem eigentlichen Flugtermin annulliert, muss der Ersatzflug mindestens eine Stunde oder mehr vor der eigentlichen Abflugszeit gestartet sein. Anspruch auf Entschädigung haben Sie auch, wenn der Ersatzflug mehr als zwei Stunden später als geplant ankommt.
Wenn die Bahn mal wieder nicht kommt
Nicht nur Fluggesellschaften haben Probleme, wenn es darum geht, Passagiere in den Urlaub zu befördern. Streikt die Deutsche Bahn, fährt kein Zug mehr und Fahrgäste bleiben auf den gekauften Tickets sitzen. Der Preis hierfür wird erstattet. Gleiches gilt auch, wenn deine Bahn komplett ausgefallen ist und du deswegen nicht an dein Ziel kamst. Eine nur teilweise Rückerstattung wird bei Verspätungen geboten.
Wenn Sie mehr als 120 Minuten zu spät am Ziel ankommen, gibt es immerhin die Hälfte des Fahrpreises zurück.
Wussten Sie das? Stranden Sie abends an einem Bahnhof und können nicht mehr weg, muss die Bahn Ersatzverkehr bereitstellen (wenn es das Verschulden des Unternehmens war). Falls das nicht möglich ist, muss Ihnen das Unternehmen eine Unterkunft stellen und den Transport dort hin übernehmen.
Haben Sie Ihren Hund dabei? Achten Sie darauf, dass der Vierbeiner in der Unterkunft erwünscht ist, denn sonst kommt es zu Problemen. Wenn Sie nur einige Stunden warten müssen, können Sie sich die Zeit auch in der Lounge am Flughafen vertreiben. Viele Flughäfen sind hier sehr komfortabel ausgestattet.
Machen Sie das Beste daraus
Ihr Unmut ist verständlich und trotzdem lässt sich ein Flug- oder Bahnausfall manchmal nicht verhindern. Die Deutschen lieben es, Fotos von unterwegs zu schießen und zu teilen. Schauen Sie sich die Region rund um den Flughafen an und knipsen Sie hier einige Bilder. Das Mitgefühl Ihrer Freunde ist Ihnen sicher.