Social Media

Suchen...

Lokales

Kontrollwoche der Polizei beendet

Die neue Brücke über den Gievenbach bleibt vorerst noch gesperrt. Foto: Stadt Münster

Über 200 Polizeibeamte der Polizeidirektion kontrollierten in der vergangenen Woche, vom 13. bis 19. März, zahlreiche Verkehrsteilnehmer. Im Fokus der Polizei waren an mehr als 210 Kontrollorten, vom Teutoburger Wald bis zu den Ostfriesischen Inseln, die Nutzung von Sicherheitsgurten, die richtige Sicherung von Kindern im Fahrzeug und das Tragen von Schutzhelmen bei motorisierten Zweirädern.
In mehr als 475 Fällen verzeichneten die kontrollierenden Beamten Verstöße gegen die Anschnallpflicht. Pressesprecherin Sarah Gebbiken dazu:“ Jeder Verkehrsteilnehmer kann eigenverantwortlich seinen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit leisten. Ein angelegter Sicherheitsgurt gilt als Lebensretter Nr. 1 im Straßenverkehr und schützt damit im schlimmsten Fall vor schweren oder sogar tödlichen Verletzungen.“ Der fehlende Sicherheitsgurt wird mit einem Verwarngeld von 30 Euro geahndet.
In 41 Fällen stellte die Polizei fest, dass die Kindersitze bzw. Kinderrückhalteeinrichtungen nicht ordnungsgemäß genutzt wurden. „Wir appellieren hier deutlich an die verantwortlichen Fahrzeugführer. Ohne die passende Rückhalteeinrichtung besitzen Kinder ein sieben Mal höheres Risiko im Falle eines Unfalles schwere Verletzungsfolgen davon zu tragen“, so die Pressesprecherin. Alle Kinder bis zum 12. Lebensjahr, die kleiner als 1,50 Meter sind, dürfen nur mit einem amtlich genehmigten und für das jeweilige Kind geeignete Rückhalteinrichtung im Fahrzeug befördert werden. Kinder über 12 Jahre sind von der besonderen Sicherungspflicht ausgenommen, auch wenn sie kleiner als 1,50 Meter sind. „Dennoch empfehlen wir aus Gründen der Sicherheit zur Nutzung einer Sitzerhöhung“, Gebbiken weiter. Kinder unter dem 12. Lebensjahr, die größer als 1,50 Meter sind, müssen den regulären Sicherheitsgurt verwenden.

Auffälligkeiten

Obwohl die Nutzung von Handys und anderen elektronischen Geräten am Steuer nicht Schwerpunkt der Kontrollwoche war, ist die Anzahl der festgestellten Verstöße alarmierend.122 Verkehrsteilnehmer erwarten nun ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro und einen Punkt in Flensburg. „Ein kurzer Blick auf das Display des Smartphones und man fährt im Blindflug über die Straße. Ein Multitasking im Straßenverkehr gibt es nicht – das Autofahren darf nicht zur Nebensache werden“, so Sarah Gebbiken zum Thema Ablenkung im Straßenverkehr. Die Polizei leitete zudem 12 Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Verkehrsteilnehmer ein, die beim Führen von Mofas, Mopeds oder Motorrädern den vorgeschriebenen Schutzhelm nicht trugen.

Die Kontrollwoche fand im sogenannten TISPOL-Verbund statt (Traffic Information System Police). Der Verbund stellt den Zusammenschluss von Verkehrspolizeien der Mitgliedsländer der Europäischen Union dar. Mit dieser Kontrollaktion und vor dem Hintergrund der Verkehrsunfallzahlen sollen die Schwerpunktthemen dem Verkehrsteilnehmer die besonderen Gefahren im Straßenverkehr deutlich machen. Verkehrsüberwachungsmaßnahmen bilden auch in den kommenden Wochen und Monaten Schwerpunkte der polizeilichen Verkehrssicherheitsarbeit.