Unsichtbar, geruchlos und potenziell gefährlich: Radon, ein natürlich vorkommendes radioaktives Gas, stellt aufgrund seiner Eigenschaften und gesundheitlichen Risiken ein ernstzunehmendes Problem dar – besonders dann, wenn es um die Luftqualität in Innenräumen und speziell am Arbeitsplatz geht.
Trotz seiner Unscheinbarkeit kann es langfristige Schäden an der Gesundheit der dortigen Mitarbeitenden verursachen. Um diesem Risiko entgegenzuwirken, sollte bei Unternehmen in Radonvorsorgegebieten eine Radonmessung am Arbeitsplatz erfolgen.
Radon: Ein unsichtbares Risiko
Radon entsteht natürlich im Erdreich durch den Zerfall von Uran und gelangt durch Risse und andere Öffnungen in Gebäuden in die Raumluft. In der freien Atmosphäre verflüchtigt es sich schnell und stellt keine Gefahr dar. Doch in geschlossenen Räumen kann es sich anreichern. Langfristig kann das Einatmen von radonhaltiger Luft zu Lungenkrebs führen, weshalb die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Radon als zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs nach dem Rauchen klassifiziert.
Eine Radonmessung am Arbeitsplatz kann dieses Risiko verringern. Aber wie kann gemessen werden und welche Unternehmen müssen Messungen vornehmen? Dies wird im Folgenden erläutert.
Messmethoden: Wie wird Radon erfasst?
Um das Radonrisiko am Arbeitsplatz zu identifizieren, werden in erster Linie zwei Arten der Messung angewandt:
- Kurzzeitmessung: Eine Kurzzeitmessung liefert schnelle Ergebnisse und gibt einen ersten Eindruck über das Vorhandensein von Radon, ist jedoch weniger genau.
- Langzeitmessung: Sie dauert mehrere Monate und liefert präzise Durchschnittswerte der Radonkonzentrationen über verschiedene Jahreszeiten.
Wissenschaft und Grenzwerte: Was sagen die Experten?
Forschende sind sich einig, dass der Schutz der Gesundheit von Mitarbeitenden durch die Überwachung und Kontrolle der Radonkonzentration von hoher Bedeutung ist. Die Europäische Union hat in ihrer EURATOM-Richtlinie klare Grenzwerte definiert, die die Mitgliedstaaten in nationales Recht umsetzen müssen. Diese Grenzwerte sind Maßzahlen, die den maximal zulässigen Jahresmittelwert der Radonkonzentration in der Luft am Arbeitsplatz festlegen.
Wichtige Maßnahmen, die zur Prävention dienen, sind:
- Regelmäßige Radonmessungen mit Messgeräten
- Abdichtung von Rissen und Fugen im Gebäude
- Verbesserung der Belüftung von Innenräumen
- Bewusstsein und Schulung der Mitarbeitenden
Gesetzliche Regelungen: Was ist vorgeschrieben?
Die gesetzliche Grundlage zum Schutz vor Radon am Arbeitsplatz wird durch nationale Regelungen bestimmt, die auf den Euratom-Richtlinien basieren. Unternehmer sind verpflichtet, die entsprechenden Grenzwerte einzuhalten und gegebenenfalls Maßnahmen zur Reduzierung der Radonkonzentration einzuleiten. In Deutschland gilt aktuell:
Seit Beginn des Jahres 2021 sind Betriebe, die sich in als riskant eingestuften Radonbereichen befinden – definiert durch § 121 des Strahlenschutzgesetzes in Verbindung mit § 153 der Strahlenschutzverordnung – verpflichtet, die Radonkonzentrationen an Arbeitsplätzen zu überwachen, wenn sich diese in Kellerräumen oder auf der Erdgeschoss-Ebene der Gebäudestruktur befinden.
- Auch interessant: Verdi pocht auf Hitzeschutzmaßnahmen am Arbeitsplatz
Diese Überwachung muss über ein volles Jahr (12 Monate) hinweg durchgeführt werden, und die Resultate der ersten Messreihe sind innerhalb von 18 Monaten nach Beginn zur Verfügung zu stellen. Firmen, die bislang noch keine entsprechende Radonprüfung initiiert haben, wird nahegelegt, diese Untersuchungen unverzüglich auf den Weg zu bringen.
Des Weiteren setzt sich das Bundesamt für Strahlenschutz dafür ein, dass Messungen auch an Arbeitsstätten außerhalb der explizit ausgewiesenen Radonschutzgebiete durchgeführt werden, um eventuell vorliegende hohe Radonspiegel zuverlässig auszuschließen.
Zusätzlich besteht eine Untersuchungspflicht für Arbeitsplätze in Arbeitsumgebungen, welche eine hohe Radonbelastung aufweisen (laut Definition in § 121 des Strahlenschutzgesetzes), oder wenn von amtlicher Seite eine Messung für nötig befunden und angeordnet wurde. Mehr Details zum Thema findet man im Leitfaden zu den §§ 126 – 132 des Strahlenschutzgesetzes des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS).
Radonmessung – Ein Gewinn für alle Beteiligten
Die Vorteile einer umfassenden Radonmessung und -prävention liegen klar auf der Hand:
- Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden
- Vermeidung langfristiger Krankheitskosten
- Einhaltung gesetzlicher Auflagen und Vermeiden von Sanktionen
- Verbesserung der Arbeitsplatzqualität